Spielerpräsentation der Graz99ers in der Shopping City Seiersberg
Die aktuellen Regelungen, bis auf Widerruf:
Es gilt während der Spielerpräsentation & Autogrammstunde die 3G-Regel — Der Zutritt ist nur getesteten, genesenen oder geimpften Personen gestattet. Die Fans und auch die Spieler der Graz99ers müssen Masken tragen.
Beim Zutritt muss man neben einer Bestätigung außerdem ein Lichtbildausweis VERPFLICHTEND dem Einlasspersonal vorgezeigt werden:
PCR-Test
- negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt).
Antigentest
- negativer Antigentests einer befugten Stelle (max. 48 Std. alt)
- Der Corona-Testpass für Schüler*innen wird anerkannt.
- Selbsttests und Tests von nicht befugten Stellen werden nicht als Zutrittstests anerkannt.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen die einen der folgenden Nachweise erbringen können:
Überstandene COVID-19 Erkrankung
- Der Nachweis über eine überstandene COVID-19 Erkrankung (mittels Absonderungsbescheid oder ärztlicher Bestätigung) befreit für 6 Monate von der Testpflicht.
COVID-19 Impfung
Der Nachweis über eine COVID-19 Impfung befreit von der Testverpflichtung.
- ab dem 1. Tag nach der Zweitimpfung (für 9 Monate).
- Johnson&Johnson: Eine Impfung.
- Genesene Personen mit einer Impfung .
Kinder bis zum 12.Lebensjahr müssen keinen Nachweis erbringen!
Die aktuellen Regelungen, bis auf Widerruf:
Es gilt während der Spielerpräsentation & Autogrammstunde die 3G-Regel — Der Zutritt ist nur getesteten, genesenen oder geimpften Personen gestattet. Die Fans und auch die Spieler der Graz99ers müssen Masken tragen.
Beim Zutritt muss man neben einer Bestätigung außerdem ein Lichtbildausweis VERPFLICHTEND dem Einlasspersonal vorgezeigt werden:
PCR-Test
- negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt).
Antigentest
- negativer Antigentests einer befugten Stelle (max. 48 Std. alt)
- Der Corona-Testpass für Schüler*innen wird anerkannt.
- Selbsttests und Tests von nicht befugten Stellen werden nicht als Zutrittstests anerkannt.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen die einen der folgenden Nachweise erbringen können:
Überstandene COVID-19 Erkrankung
- Der Nachweis über eine überstandene COVID-19 Erkrankung (mittels Absonderungsbescheid oder ärztlicher Bestätigung) befreit für 6 Monate von der Testpflicht.
COVID-19 Impfung
Der Nachweis über eine COVID-19 Impfung befreit von der Testverpflichtung.
- ab dem 1. Tag nach der Zweitimpfung (für 9 Monate).
- Johnson&Johnson: Eine Impfung.
- Genesene Personen mit einer Impfung .
Kinder bis zum 12.Lebensjahr müssen keinen Nachweis erbringen!